Die Handelsakademie (HAK) vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die sowohl zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten befähigen.
Die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ersetzt
die Lehrabschlussprüfung als Büro-, Einzelhandels-, Großhandels- sowie Industriekaufmann/frau sowie die sogenannte “Unternehmerprüfung” aller anderen Gewerbe (Meisterprüfung).
Sie berechtigt zum Besuch einer Universität, Fachhochschule und Pädagogischen Hochschule.
Gewerbliche Berechtigungen mit HAK-Matura
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit
Zugang zum Gewerbe mit einjähriger fachlicher Tätigkeit
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit
Zugang zm Gewerbe mit sechsmonatiger Tätigkeit
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und dem Nachweis, der Kenntnisse auf dem Gebiet der Personalkreditvermittlung
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer eineinhalbjährigen fachlichen Tätigkeit un der Befähigungsprüfung
Voraussetzung für den Besuch der Handelsakademie (= berufsbildende höhere Schule) ist ein erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (ausgenommen davon sind Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände).
In manchen Fällen ist eine Aufnahmeprüfung in Deutsch und/oder Mathematik und/oder Englisch erforderlich. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
keine Aufnahmeprüfung
keine Aufnahmeprüfung
Pflichtgegenstände: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
Aufnahmeprüfung oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz
Pflichtgegenstände: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
Aufnahmeprüfung
Pflichtgegenstände: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
keine Aufnahmeprüfung
Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache
keine Aufnahmeprüfung
Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache
Aufnahmeprüfung
Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache
Bei Befriedigend ist ein Eintritt ohne Aufnahmeprüfung über Konferenzbeschluss möglich
Aufnahmeprüfung
keine Aufnahmeprüfung