Schulsachen wie Sportbekleidung, Zeichenmaterialien und Schulbücher sowie persönliche Wertgegenstände können in einem Schließfach sicher verstaut werden. Der Rücken wird entlastetet und die Schüler können sich deutlich unbeschwerter im Schulhaus bewegen.
Melden Sie Ihr Schließfach direkt unter www.mietra.at an. Die Firma Mietra e. K. ist unsere zuverlässige Partnerfirma rund um die Verwaltung der Schließfächer.
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Die individuelle Lernbegleitung ist eine Maßnahme im Rahmen der neuen modularen Oberstufe. Sie gilt ab der 10. Schulstufe.
Voraussetzung für die ILB-Inanspruchnahme ist die Frühwarnung im November/Dezember oder April:
Schüler/in, Erziehungsberechtigte, KV (ev. in Rücksprache mit Fachlehrer/in) klären, ob die ILB eine zweckmäßige Unterstützungsmaßnahme ist.
Die ILB ist keine Bildungsberatung, kein Coaching im Sinne unseres jetzigen modularen Systems, kein Förderunterricht und keine Nachhilfe, keine schulpsychologische Beratung.
Sie ist zeitlich begrenzt und freiwillig und hat zum Ziel, Schüler/innen individuell so zu unterstützen, dass sie aktiv ihr Lernen gestalten können.
Die Eigenverantwortung der Lernenden soll gefördert werden.
Die ILB ist ziel- und lösungsorientiert und ganzheitlich auf den einzelnen Lernenden fokussiert.
Die ILB befasst sich mit Lernstrategien, Erarbeiten eines Lernplans, Stärken und Schwächen der Lernenden, begleitenden Gesprächen und kontinuierlichem Feedback.
Die ILB-Tätigkeit wird dokumentiert.
Bei Erreichung der Zielvereinbarung oder zu erwartender Erfolgslosigkeit wird die ILB beendet.
Die ILB erfolgt in der unterrichtsfreien Zeit.
Sobald die Schülerin /der Schüler eine Beraterin zugeteilt bekommt, ist sie/er verpflichtet, an den vereinbarten Terminen teilzunehmen. Ein Nicht-Erscheinen bewirkt eine vorzeitige Beendigung der ILB.
Maximal 40 Stunden pro Klasse und Schuljahr können in Anspruch genommen werden.
Unsere ausgebildeten Lernbegleiter/innen sind:
Martin Deutinger
Mag. Martin Pichler
Mag. Michaela Wesely-Pfister
Rahmenbedingungen wie Werte wie Höflichkeit, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit sind aus der Sicht der Schulpartner wesentliche Elemente des Zusammenlebens. Der Schulgemeinschaftsausschuss hat deshalb einstimmig diese Verhaltensvereinbarungen beschlossen, die die Arbeit an unseren gemeinsamen Zielen unterstützen sollen.
In den Beratungen und bei der Beschlussfassung haben wir uns von folgenden Überlegungen leiten lassen: Im Schulorganisationsgesetz (SCHOG) sind die Ziele und Aufgaben der Schule und im Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) die Rechte und Pflichten aller Schulpartner festgeschrieben. Für die Dienstausübung der Lehrer/innen gelten darüber hinaus zahlreiche sehr strenge Bundesgesetze (z.B. Beamtendienstgesetz).
Wir wünschen uns eine Form des Umgehens miteinander, die es nicht notwendig macht, sich auf die Gesetze zurückzuziehen. Die schulinternen Verhaltensvereinbarungen sollen das Zusammenleben in der Schule darüber hinaus regeln.